1. Übergabe

1.1. Es werden nur Hunde aufgenommen, die über den üblichen Grundgehorsam verfügen und keine Aggressivität gegenüber Menschen zeigen.

1.2. Der Besitzer bestätigt mit der Buchung, dass der Hund über die erforderlichen Impfungen verfügt und diese auf Verlangen nachgewiesen werden können.

1.3. Der Besitzer verpflichtet sich ausreichend eigenes Futter für die gesamte Dauer der Betreuung mitzugeben. Sollte die mitgegebene Menge nicht ausreichen, behält sich das Schnarchpfoten Haus das Recht vor, dasselbe bzw. ein Futter derselben Marke nachzukaufen. Die Kosten dafür werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.

1.4. Das Schnarchpfoten Haus muss über bereits bestehende Krankheiten des übergebenen Tieres aufgeklärt werden. Notwendige Medikamente müssen bei Übergabe des Tieres mitgebracht und Hinweise zur richtigen Anwendung mitgeteilt werden. Die Medikamentenvergabe erfolgt gemäß den schriftlichen Hinweisen des Besitzers. Das Schnarchpfoten Haus übernimmt keine Haftung für eine falsch mitgeteilte Medikamentenvergabe.

1.5. Sollte sich der Hund aufgrund von Krankheiten oder Verhaltensproblemen als ungeeignet für die Betreuung erweisen, ist das Schnarchpfoten Haus berechtigt die Betreuung abzulehnen oder vorzeitig zu beenden. Bereits entstandene Kosten bleiben hiervon unberührt.

1.6. Der Besitzer verpflichtet sich während der Betreuungszeit telefonisch erreichbar zu sein oder eine erreichbare Ersatzkontaktperson bekanntzugeben damit im Notfall rasch gehandelt werden kann. Änderungen der Kontaktdaten sind dem Schnarchpfoten Haus unverzüglich mitzuteilen.

2. Rüden & Hündinnen

​2.1. Das Schnarchpfoten Haus betreut sowohl kastrierte als auch intakte Rüden.

2.2. Das Schnarchpfoten Haus betreut sowohl kastrierte als auch intakte Hündinnen, sofern diese während des Aufenthalts nicht läufig sind.

3. Krankheit & Verletzung

3.1. Bei Verdacht auf Krankheit sowie bei Verletzungen ist das Schnarchpfoten Haus berechtigt den Hund von einem Tierarzt seiner Wahl untersuchen und bei Bedarf behandeln zu lassen. Die Kosten dafür hat der Besitzer zu tragen, ebenso wie etwaige erforderliche Nachbehandlungskosten, die während der Aufenthaltszeit des Hundes entstehen.

3.2. Sollte ein Tier während der Betreuungszeit versterben und keine anderslautenden schriftlichen Anweisungen des Besitzers vorliegen, ist das Schnarchpfoten Haus berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Besitzer.

4. Haftung

4.1. Der Besitzer verpflichtet sich zum finanziellen Ersatz aller durch sein Tier verursachten Schäden, die üblicherweise nicht zu erwarten sind. Ist der Überbringer des Hundes nicht der Tierbesitzer selbst, so haftet dieser in Vertretung für alle durch die Unterbringung des Tieres entstandenen Schäden.

4.2. Das Schnarchpfoten Haus haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

4.3. Der Besitzer bestätigt mit der Buchung, dass eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung für den Hund abgeschlossen ist.

5. Zahlung

5.1. Es gelten die auf der Webseite veröffentlichten Preise. Ausgenommen sind individuelle Absprachen. Pauschalpreise sind nicht an Dritte übertragbar.

5.2. Der Betreuungspreis ist spätestens bei Übergabe des Hundes zu entrichten. Vereinbarte Anzahlungen sind vorab fällig.

5.3. Eine Stornierung bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn ist kostenlos. Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Betreuungsbeginn sind 50 % des vereinbarten Betreuungspreises zu leisten. Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Betreuungsbeginn oder bei Nichterscheinen sind 100 % des vereinbarten Betreuungspreises zu leisten.

5.4. Nicht bezahlte Beträge werden dem Besitzer in Rechnung gestellt. Das Schnarchpfoten Haus behält sich vor offene Forderungen erforderlichenfalls auf dem Rechtsweg geltend zu machen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Besitzer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

6. Abholung

6.1. Der Besitzer ist verpflichtet den Hund zum vereinbarten Termin abzuholen.

6.2. Personen, die nicht der Besitzer oder Überbringer des Hundes sind, benötigen eine schriftliche Vollmacht des Besitzers um das Tier entgegennehmen zu können.

6.3. Bei vorzeitiger Abholung des Tieres kann keine Rückerstattung des bezahlten Betrages erfolgen.

6.4. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt, werden für jeden weiteren Betreuungstag die jeweils gültigen Betreuungskosten verrechnet.

6.5. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach dem vereinbarten Abholtermin trotz mehrfacher Kontaktversuche keine Abholung oder Kontaktaufnahme durch den Besitzer oder eine bevollmächtigte Person, ist das Schnarchpfoten Haus berechtigt, das Tier an ein Tierheim oder eine geeignete Tierschutzorganisation zu übergeben. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Besitzer.

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